Urlaub verfällt nicht – Rechte kennen und nutzen

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Verlierst du oft deine Urlaubstage und arbeitest lieber? Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds zeigt: Jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland lässt seinen Urlaub ungenutzt. Aber: Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch. Es gibt klare Rechte, die du kennen und nutzen solltest.

Jahresurlaub richtig planen und übertragen

Dein Urlaubsanspruch verfällt, wenn du ihn nicht innerhalb des Jahres oder im Übertragungszeitraum nutzt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Regeln für den Verfall neu geregelt. Der Urlaub verfällt nur, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig auf den Verfall hinweist und dir die Chance gibt, ihn rechtzeitig zu nehmen.

Dein Arbeitgeber muss dich auf den Verfall aufmerksam machen. Aber was, wenn er es nicht tut?

Jahresurlaub richtig planen und übertragen

Der Jahresurlaub ist wichtig für Erholung und Entspannung. Es ist wichtig, ihn gut zu planen und zu übertragen. Hier erfährst du, wie das in Deutschland funktioniert.

Urlaub im laufenden Kalenderjahr

Urlaub muss meist bis zum 31. Dezember genommen werden. Man kann ihn nicht direkt ins nächste Jahr verschieben. Aber es gibt Ausnahmen.

Wenn der Übertragung im Vertrag steht oder besondere Gründe wie Krankheit, kann man den Urlaub verschieben. Man muss ihn aber im ersten Quartal des neuen Jahres nehmen, sonst verfällt er.

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Ausnahmen für besondere Situationen

Manche Ausnahmen gibt es. Wer lange krank ist, hat extra Zeit, seinen Urlaub zu nehmen. Bei Kündigung bleibt der Urlaub bestehen und muss genommen oder bezahlt werden.

Nach der Elternzeit kann man den Urlaub nehmen oder sich auszahlen lassen.

Spezielle Regelungen in bestimmten Situationen

Bei Kurzarbeit oder Todesfällen gibt es besondere Regeln. Arbeitgeber müssen auch den nicht genommenen Urlaub in ihre Bücher eintragen. Das beeinflusst die Gewinn- und Verlustrechnung.

Urlaubsanspruch in Deutschland

In Deutschland sind zwei Wochen Urlaub am Stück Pflicht. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es zehn Tage. Normalerweise bekommt man 30 Tage Urlaub, manchmal mehr.

Arbeitgeber können bis zu drei Fünftel des Urlaubs einseitig festlegen. Das bedeutet bei 30 Tagen 18 Tage Zwangsurlaub.

Um zu verhindern, dass Urlaub angesammelt wird, müssen Arbeitgeber, dass Mitarbeiter ihren Urlaub nehmen. Das hat das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof bestätigt. Es gibt Ausnahmen bei Krankheit oder wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert.

Planung und rechtzeitiges Nutzen des Urlaubs sind wichtig. So vermeidet man Konflikte und sichert sich Erholung.

Hinweispflichten des Arbeitgebers

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Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig über den Verfall von Urlaubstagen informieren. Sie müssen ihnen auch eine Chance geben, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Diese Pflicht ergibt sich aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts.

Die Pflicht soll verhindern, dass Mitarbeiter am Jahresende mit ungenommenem Urlaub sitzen. Wenn sie den Urlaub trotz Hinweis nicht nehmen, kann der Anspruch verfallen. Dann können sie Geld für den nicht genommenen Urlaub bekommen.

Arbeitnehmer können Geld für nicht genommenen Urlaub bekommen. Dieses Geld steht für die Tage, die sie nicht nehmen konnten.

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter klar über die Urlaubstage informieren. Er sollte ihn auffordern, den Urlaub rechtzeitig zu beantragen. Wenn er das nicht tut, übertragen sich die Tage auf das nächste Jahr.

Es ist klug, den Urlaubsanspruch am Anfang des Jahres zu schriftlich bestätigen. So kann man die Pflicht nachweisen.

Neue Urteile des Bundesarbeitsgerichts betonen, dass Arbeitgeber jedes Jahr ihre Mitarbeiter informieren müssen. Diese Informationen müssen rechtzeitig sein, damit der Urlaub bis zum Jahresende genommen werden kann.

Die strengeren Regeln für Arbeitgeber kommen aus neuen europäischen Gesetzen. Sie basieren auch auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Schadensersatz bei nicht gewährtem Urlaub

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Als Arbeitnehmer hast du das Recht auf Erholungsurlaub. Wenn dein Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt, stehen dir Schadensersatzansprüche zu. Wir geben dir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Ansprüche.

Urlaubsabgeltung tritt ein, wenn der Urlaub nicht genommen werden konnte. Das gilt auch, wenn du krankheitsbedingt den Urlaub nicht nehmen konntest. Du hast dann Anspruch auf Urlaubsabgeltung (BAG 04.05.2010 Az. 9 AZR 183/09).

Beim Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird der Urlaubsabgeltungsanspruch sofort fällig. Das gilt, egal ob du arbeitsfähig bist oder nicht (BAG 09.08.2011 Az. 9 AZR 352/10). Tarifverträge können auch Mehrurlaub regeln. Wenn dieser wegen Krankheit nicht genommen wurde, hast du auch Anspruch auf Abgeltung (BAG 14.02.2017 Az. 9 AZR 386/16).

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er unterliegt bestimmten Fristen (BAG 08.04.2014, Az. 9 AZR 550/12). Wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt und nicht darauf hinweist, dass der Anspruch verfällt, kannst du Schadensersatzansprüche stellen (BAG 19.02.2019 Az. 9 AZR 541/15).

Im Arbeitsrechtsprozess muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch beweisen (LArbG Bln.-Brandenb. 12.06.2014, Az. 21 Sa 221/14). Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch, wenn der Urlaub ohne Antrag verfällt. Dieser kann als Ersatzurlaub geltend gemacht werden (BAG 16.05.2017 Az. 9 AZR 572/16).

Wenn der Urlaub beantragt und abgelehnt wird, entsteht ein Schadensersatzanspruch (BAG 14.05.2013, Az. 9 AZR 760/11). Es ist wichtig, den Urlaub rechtzeitig und klar zu beantragen, um Schadensersatz zu erhalten. Der Schadensersatzanspruch setzt ein Verschulden des Arbeitgebers voraus (BAG 14.05.2013, Az. 9 AZR 760/11).

Es gibt verschiedene Formen der Schadensersatzansprüche. Zum Beispiel kann der Anspruch auf Freistellung in einen Geldzahlungsanspruch umgewandelt werden. Wenn der Arbeitgeber unberechtigt den Urlaub nicht gewährt, können Schadensersatzansprüche entstehen. Beachte, dass der nicht genommene Urlaub entweder am Ende des Kalenderjahrs oder nach dem Übertragungszeitraum verfällt.

Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und gab ihr 1.080,00 EUR zu. Die Beklagte hatte den Urlaub von 2011 bis 2013 verweigert. Das führte zu dem Schadensersatzanspruch. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf Entschädigung hatte.

Urlaub und Krankheit

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Wenn du wegen einer langen Krankheit deinen Urlaub nicht nehmen kannst, behältst du deinen Urlaubsanspruch. Doch verfällt er, wenn deine Krankheit länger als 15 Monate dauert.

Manchmal kannst du wegen Krankheit deinen ganzen Urlaub nicht mehr nehmen. Dann hast du kein Geld für nicht genommenen Urlaub.

Das Bundesarbeitsgericht sagt: Dein Urlaubsanspruch verfällt nur, wenn der Arbeitgeber es dir sagt. Wenn er dich nicht richtig informiert, verlierst du deinen Anspruch nicht.

Manche Ausnahmen erlauben es dir, auch bei langfristiger Krankheit deinen Urlaub zu nehmen. Bis zum 31. März des nächsten Jahres kannst du den Resturlaub nehmen.

  • Du hast noch weitere Fragen zum Thema Urlaub und Krankheit?
  • Du möchtest wissen, wie sich eine Kündigung auf deinen Resturlaubsanspruch auswirkt?
  • Oder interessierst du dich für die aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Thema?

Dann lass uns weiter in diesem Artikel über das spannende Thema Urlaubsrecht informieren.

Urlaub und Arbeitsplatzwechsel

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Wenn du im Laufe eines Jahres den Arbeitgeber wechselst, fragst sich oft, was mit deinem Urlaubsanspruch passiert. Es gibt bestimmte Regeln, die du kennen solltest.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sagt, dass du mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr haben solltest. Wenn du den Arbeitgeber im ersten Halbjahr wechselst, behältst du deinen vollen Urlaubsanspruch.

Im zweiten Halbjahr hast du Anspruch auf Urlaub bei beiden Arbeitgebern. Du bekommst einen Teil beim alten und einen Teil beim neuen Arbeitgeber.

Dein Urlaubsanspruch verringert sich, wenn du bereits Urlaub genommen hast. Das verhindert, dass du zu viel Urlaub bekommst.

Dein alter Arbeitgeber muss dir eine Bescheinigung über deinen Urlaub geben, wenn du ihn wechselst. Das ist wichtig, falls es Streit gibt.

Ein Urteil des EuGH und des BAG sagt, dass Urlaub nicht automatisch verfällt. Arbeitgeber müssen dich darauf hinweisen, wenn du zu viel Urlaub hast.

Man kann Urlaub in das nächste Jahr übertragen, unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel bei Krankheit oder bei technischen Problemen.

Wenn du in einem Jahr den Job wechselst, kannst du deinen Urlaub beim neuen Arbeitgeber einfordern.

Urlaubsansprüche können auch über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus sein. Das regeln Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Tarifparteien.

Urlaubsansprüche verfallen nach 15 Monaten, um zu verhindern, dass sie sich anhäufen.

Es ist klug, dich über die genauen Regeln zu informieren. Das hilft dir, deinen Urlaubsanspruch zu verstehen und ihn bei einem Wechsel zu nutzen.

Vererblichkeit des Urlaubsanspruchs

Wenn jemand stirbt, können seine Erben vom Arbeitgeber Geld für den nicht genommenen Urlaub bekommen. Das ist im deutschen Recht nicht erlaubt, aber im europäischen Recht ist es okay.

Im Laufe der Zeit hat sich das Recht geändert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagte 2014, dass der Anspruch auf Urlaubsvergütung mit dem Tod entsteht. Das gilt, egal ob der Urlaub schon angefallen war.

Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) sagt jetzt, dass Erben auch nach dem Tod Geld für nicht genommenen Urlaub bekommen können. Das gilt nicht nur für den gesetzlichen Urlaub, sondern auch für extra Urlaub, den man durch Tarifverträge bekommt.

Es ist klug, im Vertrag oder Tarifvertrag zu schreiben, wie mit extra Urlaub im Todesfall verfahren wird.

Urlaubsvergütung ist steuerpflichtig und man muss auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das kann auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld und Renten beeinflussen.

2014 sagte der EuGH, dass der Urlaub nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers verloren gehen darf. Er ist als Teil des Vermögens zu sehen und muss abgegolten werden.

Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied 2015, dass der Urlaubsvergütungsanspruch vererbbar ist. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit Tarifverträgen.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sagt, dass die Urlaubsvergütung nach den Regeln des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) erfolgt.

Man kann nur für noch gültigen Urlaub Geld bekommen. Es gibt unterschiedliche Regeln für den gesetzlichen Urlaub und extra Urlaub.

Das Bundesministerium des Innern hat Richtlinien für die Urlaubsvergütung herausgegeben. Diese umfassen auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer vor seinem Tod lange krank war.

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Beispiel: Vererbung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst

Der Erblasser hatte jährlich 30 Urlaubstage nach dem TVöD. Zusätzlich hatte er wegen seiner Schwerbehinderung zwei extra Urlaubstage pro Jahr.

Die nicht genommenen Urlaubstage wurden mit 5.857,75 Euro brutto abgegolten. Der Erblasser hatte insgesamt 24 Werktage Urlaub.

Der EuGH sagt, dass Urlaubsansprüche nicht mit dem Tod des Arbeitnehmers verfallen dürfen. Sie sind Teil des Vermögens und müssen abgegolten werden.

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Sonderfall Scheinselbstständigkeit

Als Scheinselbstständiger hast du auch Anspruch auf deinen Urlaub. Das gilt, auch wenn du rechtlich als selbstständig eingestuft bist. Deine Rechte sind ähnlich wie bei festangestellten Arbeitnehmern in Deutschland.

Obwohl du keine direkte Anweisung von einem Arbeitgeber bekommst, solltest du deinen Urlaub kennen und nutzen. Manchmal kannst du deinen Urlaub nicht nehmen, weil es aus anderen Gründen nicht möglich ist. Oder du wusstest nicht, dass du als Arbeitnehmer gesehen wirst und dass dein Urlaubsanspruch verfallen kann.

Es ist wichtig, dich über deine Rechte als Scheinselbstständiger zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Urlaub nehmen kannst und deine Ansprüche nicht verlierst.

Rechte und Ansprüche als Scheinselbstständiger

Als Scheinselbstständiger hast du das Recht auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Das steht im § 3 BUrlG. Manchmal kann es aber auch zu mehr kommen, je nach speziellen Regelungen.

Dein Urlaubsanspruch solltest du nicht verlieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt, dass auch die Erben eines verstorbenen Mitarbeiters Anspruch auf finanzielle Vergütung haben. Das gilt für nicht genommenen Urlaub und Zusatzurlaub.

Wenn du einen neuen Job bekommst, muss der neue Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch anerkennen. Du kannst also deinen Urlaub vom alten Arbeitgeber mitnehmen und beim neuen Arbeitgeber geltend machen.

Sonderfall Scheinselbstständigkeit und Urlaubsverfall

Es kann für Scheinselbstständige schwierig sein, ihren Urlaubsanspruch durchzusetzen. Manchmal kann es sein, dass du deinen Urlaub nicht nehmen kannst, auch wenn du ihn hast.

Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG steht den nationalen Gesetzen entgegen. Sie verbietet es, finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub bei Krankheit zu geben. In manchen Fällen kannst du aber einen finanziellen Ausgleich beantragen, wenn du deinen Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konntest.

Es ist wichtig, dich über deine Rechte und die rechtlichen Grundlagen zu informieren. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Urlaub nutzen kannst und deinen Anspruch nicht verlierst.

Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung

Wenn jemand länger krank ist, fragt man sich, was mit seinem Urlaub passiert. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass der Urlaub auch ohne Arbeit im Jahr entsteht. Das heißt, der Urlaub bleibt auch bei langen Krankheiten bestehen.

Urlaub, den man wegen Krankheit nicht nehmen kann, bleibt auch nach der Frist des Bundesurlaubsgesetzes. Man muss ihn nicht zwangsweise bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Früher ging der Urlaub bei Krankheit bis zum Jahresende nicht verloren. Doch das Bundesarbeitsgericht änderte das in den 80er Jahren.

Nun muss der Urlaub spätestens im ersten Quartal vergehen, wenn man ihn nicht nehmen kann. Das Urteil des Schultz-Hoff-Urteils des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es kranken Arbeitnehmern, nach der Genesung Resturlaub zu fordern. Doch der EuGH hat die Fristen später begrenzt.

Urlaubsansprüche erlöschen meist nach 15 Monaten. Aber der Jahresurlaub entsteht am 1. Januar eines Jahres, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Das ist wichtig zu wissen.

Bei einer Mitarbeiterin, die im März dauerhaft krank wird, entsteht der Urlaubsanspruch schon vorher. Er erlischt nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig informiert hat.

Manche Fälle gibt es, in denen der Urlaub nicht verfällt, auch wenn man krank ist. Zum Beispiel, wenn jemand am 15. Januar krank wird und der Arbeitgeber ihn nicht rechtzeitig warnt. In solch einem Fall kann man nur sechs Urlaubstage nehmen.

Es ist klug, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter frühzeitig auf den Urlaubsverfall hinweisen. Sie sollten das auch bei langfristig kranken Mitarbeitern tun, wenn sie wieder arbeitsfähig sind.

Quellen:

  1. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
  2. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  3. Schultz-Hoff-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Verfall nach 15-Monatsfrist ist zulässig

Manchmal verfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nach 15 Monaten. Das sagt der EuGH. Der Verfall hilft, zu viel Urlaub zu vermeiden.

Er sorgt auch dafür, dass der Urlaub zur Erholung genutzt wird. So bleibt der Zweck des Urlaubs erhalten.

Der Urlaubsanspruch verfällt nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer das ganze Jahr krank war. Oder wenn der Arbeitgeber ihn vorher zum Urlaub aufgefordert hätte.

Das EuGH Urteil von 2022 bestätigt: Der Urlaub verfällt nicht, wenn der Arbeitnehmer vor der Krankheit gearbeitet hat. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer dann zum Urlaub auffordern.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2020 und 2023 entschieden, das nationale Urlaubsrecht anzupassen. Sie sagen, der Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen, wenn der Arbeitnehmer krank ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass Betriebsferien eine längere Frist erfordern. Auch kann die Verjährung von Urlaubsansprüchen beginnen, wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht.

Die Regeln sollen, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub nehmen und sich erholen können. Sie helfen auch den Arbeitgebern, den Arbeitsablauf zu organisieren.

Fazit

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Das EuGH Urteil vom 06.11.2018 (Az. C-684/16) und 22.09.2022 (Az. C-120/21) sagt, dass Urlaubsansprüche in Deutschland nicht mehr automatisch verfallen. Arbeitnehmer haben das Recht auf Urlaubsabgeltung, auch wenn sie keinen Antrag stellen. Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft rechtzeitig über den drohenden Verfall informieren und zum Urlaub auffordern.

Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Prozesse überprüfen. Sie müssen sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehört, Arbeitnehmern regelmäßig schriftlich mitzuteilen, wie viele Urlaubstage noch übrig sind. Sie müssen auch alle Pflichten einhalten, die es Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Urlaub zu nehmen.

Das BAG-Urteil vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) bestätigt: Ohne rechtzeitige Aufklärung verfallen Urlaubs- und Abgeltungsansprüche nicht. Arbeitgeber sollten daher auf offene Urlaubstage hinweisen. Sie müssen transparent informieren, dass der Urlaubsanspruch sonst verfällt. Unklare Informationen können zu einem Verlust des Anspruchs führen. Es ist oft ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Rechtsbeistand zu wenden.

FAQ

Verfallen Urlaubsansprüche automatisch, wenn sie nicht beantragt werden?

Nein, Urlaubsansprüche dürfen nicht automatisch verfallen, nur weil sie nicht beantragt wurden. Arbeitgeber müssen den Urlaub gewähren und dies nachweisen.

Wann verfällt der Jahresurlaub?

Der Jahresurlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten rechtzeitig über den Verfall informiert. Sie müssen die Chance haben, den Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss klar sagen, dass der Urlaub verfällt, wenn nicht genommen.

Kann der Jahresurlaub übertragen werden?

Der Urlaub muss meistens im laufenden Jahr genommen werden. Nur bei besonderen Gründen kann er in das nächste Jahr verschoben werden. Er muss dann in den ersten drei Monaten genommen werden, sonst verfällt er.

Welche Hinweispflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter rechtzeitig über den drohenden Verfall des Urlaubs informieren. Sie müssen die Chance haben, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Wenn sie den Urlaub trotz Hinweis nicht nehmen, kann der Anspruch auf Urlaub oder Ausgleichszahlungen verloren gehen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt?

Arbeitnehmer können Schadensersatz fordern, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gibt, obwohl er geltend gemacht wurde. Arbeitgeber können Schadensersatz zahlen, wenn sie es nicht schaffen, dass Mitarbeiter ihren Urlaub nehmen können.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Krankheit?

Bei dauerhafter Krankheit behält der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch. Er verfällt jedoch, wenn die Krankheit länger als 15 Monate dauert.

Kann der Urlaub bei einem Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden?

Ja, bei einem Arbeitsplatzwechsel kann der Arbeitnehmer den Urlaub vom alten Arbeitsplatz mitnehmen. Der alte Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über den genommenen Urlaub ausstellen, um Doppelverwendung zu vermeiden.

Können Erben eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub verlangen?

Ja, Erben können eine Vergütung für den nicht genommenen Urlaub vom Arbeitgeber fordern. Das nationale Recht, das eine finanzielle Entschädigung verbietet, widerspricht dem Unionsrecht.

Gilt der Urlaubsanspruch auch für Scheinselbstständige?

Scheinselbstständige verlieren ihren Urlaubsanspruch nicht, wenn sie aus Gründen, die ihnen nicht zuzuschreiben sind, den Urlaub nicht nehmen können. Sie müssen nicht wissen, dass sie Arbeitnehmer sind und dass der Urlaub verfällt.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung?

Bei dauerhafter Erkrankung verfällt der Urlaubsanspruch nach dem 31. März des zweiten Jahres nach dem Urlaubsjahr. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber alle Pflichten erfüllt hat und den Urlaub nicht geben konnte.

Ist der Verfall nach einer 15-Monatsfrist zulässig?

Ja, der Verfall nach 15 Monaten ist laut EuGH erlaubt. Es soll verhindert werden, dass Urlaubsansprüche zu viel anfallen. So bleibt der Zweck des Urlaubs, die Erholung, erreichbar.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf den Urlaubsverfall?

Das EuGH-Urteil bestätigt, dass Urlaubsansprüche nicht automatisch verfallen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter rechtzeitig über den Verfall informieren. Es ist wichtig, die Prozesse zu überprüfen und rechtliche Pflichten zu erfüllen. Es ist ratsam, Mitarbeiter auf offene Urlaubstage hinzuweisen und alle Pflichten zu erfüllen.

Quellenverweise

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